AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Vertragsabschluß und –bedingungen
Die Vertragspartner sind 4 Monate an ihr Angebotgebunden. Für den Umfang der Lieferung / Leistung sind das Angebot sowie die Auftragsbestätigung der Rudolph & Koschinski GmbH maßgeblich. Der Vertrag selbst, Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen behält sich die Rudolph & Koschinski GmbH uneingeschränkt die Eigentums- und Urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rudolph & Koschinski GmbH zugänglich gemacht werden. Diese allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Rudolph & Koschinski GmbH mit ihren Auftraggebern über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber.
§ 2 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Soweit anwendbar, kommt zu den Preisen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Wenn zwischen Auftragserteilung und –Ausführung mehr als 4 Monate liegen sollten und sich zu diesem Zeitpunkt Änderungen der Kosten ergeben, kann die Rudolph & Koschinski GmbH ihre Preise den tatsächlichen Kosten anpassen. Das Gleiche gilt, wenn die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt. Folgende Kosten werden gesondert vergütet: Reisekosten Auslösung für Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage. Die Rechnung wird mit jeder einzelnen Lieferung oder Leistung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt erst deren Einlösung als Zahlung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Rudolph & Koschinski GmbH anerkannt sind.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
Erfüllungsort ist Sprockhövel. Die Rudolph & Koschinski GmbH ist zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten – das sind insbesondere vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, sonstige Beistellungen, Erfüllung etwaiger Vorleistungspflichten sowie alle übrigen z. B. technischen Voraussetzungen, die für die Auftragsausführung nötig sind – rechtzeitig erfüllt hat. Bei nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Verpflichtungen tritt eine angemessene Fristverlängerung ein. Die Frist gilt als eingehalten: - bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn die Sache innerhalb der Frist dem Transportunternehmen übergeben wurde. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. - bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. - Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt die Frist bei fristgerechter Meldung der Aufstellung- oder Montagebereitschaft als eingehalten. Nachträgliche Wünsche des Auftraggebers nach Änderungen und Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Verzögerungen in der Anlieferung wichtiger Rohstoffe, Teile und Produkte sowie bei Eintritt nicht vorhersehbarer und nicht beeinflussbarer Ereignisse, wenn dies die Nichteinhaltung der Frist zu Folge hat.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über – auch sofern frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte:
- Bei Lieferung, wenn die Lieferung an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
- Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übergabe im Betrieb des Auftraggebers. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Übergabe unverzüglich an die betriebsbedingte Montage bzw. Aufstellung anschließt.
- Bei Eintritt eines Verzugs bei der Übergabe erfolgt der Gefahrenübergang spätestens nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem die betriebsbereite Aufstellung / Montage erfolgte.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Rudolph & Koschinski GmbH. Vorher sind Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Liefergegenstandes untersagt. Weiterverkauf an Dritte hebt diesen Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Bezahlung nicht auf.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Aufstellung und Montage
Für jede Art von Aufstellung und Montage hat der Auftraggeber folgende Pflichten auf eigene Kosten zu übernehmen. Rechtzeitige Bereitstellung von:
- erforderliche Facharbeiter bzw. Hilfskräfte mit dem notwendigen Werkzeug
- allen Erd-, Bau-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich zugehöriger Baustoffe
- den zur Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenständen und Bedarfsstoffen wie Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Schmiermittel, Brennstoffe etc. sowie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen
- Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung sowie Beleuchtung
Verzögert sich die Aufstellung, Montage bzw. Inbetriebnahme durch Umstände, die – insbesondere auf der Baustelle - ohne Verschulden der Rudolph & Koschinski GmbH eintreten, sondern dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnen sind, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen. Die Arbeitszeiten des Montagepersonals sind vom Auftraggeber sorgfältig zu bescheinigen. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, dem Montagepersonal eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Arbeiten unverzüglich auszuhändigen. Die Rudolph & Koschinski GmbH haftet nicht für Arbeiten ihres Montagepersonals soweit diese Arbeiten nicht mit der Lieferung, Aufstellung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie nicht vom Auftraggeber veranlasst sind.
§ 7 Gewährleistung
Die Frist für Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Tag der Inbetriebnahme (gemäß Inbetriebnahmeprotokoll). Die Rudolph & Koschinski GmbH haftet hinsichtlich der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, sonstige Folgeschäden, Verluste durch Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung sind insgesamt ausgeschlossen. Die Rudolph & Koschinski GmbH schließt die Gewährleistung für Schäden aus, die infolge unsachgemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen an der Sache, fehlerhafter Montage, Reparatur oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritter entstanden sind. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Zubehör verwendet, das nicht den Vorgaben der Rudolph & Koschinski GmbH oder Dritter entspricht. Der Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist, bzw. nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.
§ 8 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Sprockhövel. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.